Logo Stadtwerke Karlsruhe
Fragen zur An-, Ab- oder Ummeldung

Muss die Kündigung schriftlich erfolgen?
Nein, bei einem Umzug nehmen wir Ihre Kündigung auch telefonisch entgegen.


Kann ich dabei auch die Zählerstände angeben?
Ja, gerne. Voraussetzung ist, dass uns der neue Mieter mit Vor- und Zuname genannt wird.


Was passiert, wenn ich den neuen Mieter nicht kenne?
- Wenn der Hauseigentümer den Strom zum Renovieren benötigt, kann dieser auch auf den  

   Vermieter umgemeldet werden (der Eigentümer muss damit einverstanden sein).
- Ist kein neuer Stromabnehmer bekannt, wird die Versorgung eingestellt


Kann ich einen Termin für Zählerablesung, -setzung oder -stilllegung vereinbaren?
Ja, wir können Ihnen folgende Zeiträume anbieten:
08:00 und 10:00 Uhr
10:00 und 12:00 Uhr und
13:00 und 15:00 Uhr


Ich bin neu eingezogen und habe keinen Strom, was muss ich tun?
- Nennen Sie uns bitte die Zählernummer
- oder nennen Sie uns Vor- und Zuname des Vormieters
- Informationen zur Grundversorgung


Wie ordne ich "rechts" und "links" bei Etagen-Zählerplätzen richtig zu?
Stellen Sie sich vor, sie stehen vor dem Haus und schauen darauf, dann können Sie rechts und links zuordnen.


Kann ich bei einem Umzug nur zum Monatsende kündigen?
Nein. Sie dürfen sich zu dem Tag abmelden, ab dem Sie keinen Strom mehr benötigen. Ablesen können wir Montags bis Freitags. Wenn Sei uns den Zählerstand selbst angeben, kann dieser Wert auch vom Wochenende sein.

Ich ziehe innerhalb von Karlsruhe um: Übernehmen die Stadtwerke automatisch meine alte Einzugsermächtigung auf die neue Verbrauchsstelle?
Nein, das ist leider nicht möglich. Bitte teilen Sie uns Ihre Bankverbindung am besten gleich bei der Anmeldung zur Energieversorgung an Ihrer neuen Anschrift erneut mit.
 






Seite empfehlen | Druckansicht
ONLINE-SERVICE
ONLINE-SHOP
Call-Center